Startschuss für die E-Rechnungspflicht

Die E-Rechnung im B2B-Bereich wird ab 1. Januar 2025 zur Pflicht in Deutschland. Das für Unternehmen jeder Größe. Das beschlossene Wachstumschancengesetz sorgt für diese Änderung im Umsatzsteuergesetz (UStG). Die E-Rechnungspflicht bezieht sich auf den Empfang eingehender Rechnungen und gilt für alle inländischen Unternehmen unabhängig der Umsatzhöhe oder des Gewinns. Lediglich für die Ausstellung von E-Rechnungen gibt es bis zum 31. Dezember 2027 Übergangsregelungen. Es ist also höchste Zeit, Ihren Rechnungseingang zu digitalisieren!
Mit der digitalen Rechnungsverarbeitung ELO Invoice bekommen Sie das optimale Werkzeug in die Hand. Elektronische Rechnungen unterschiedlicher Formate werden automatisch erkannt, erfasst, verarbeitet und zusätzlich unterstützt die Lösung die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

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